Hi!
Alljährlich unser traditionelles MEATING am Karfeitag im MAREDO bei der Oper.
Es geht nicht so sehr um das "Nagelmännchen" und den Karfreitag per se, sondern dass gewisse Gesetze in einem angeblich säkularen Staat wie Österreich nichts verloren haben.
Noch immer gibt es neben den Gotteslästerungsparagraphen §188, hier im Wortlaut:
Zitat
§ 188 StGB Herabwürdigung religiöser Lehren
Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 2016-12-31)
Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Ein weiteres Relikt, welches schon längst abgeschafft gehört, und zwar das "Tanz- und Veranstaltungsverbot am Karfreitag". Dieses wird zwar nicht mehr exekutiert, ist aber noch immer gesetzlich verankert. Eigentlich sollten wir uns ein Tanzlokal suchen, in dem man auch leckere Steaks bekommt (gibt's sowas überhaupt)
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http://de.wikipedia.org/wiki/Tanzverbot
In den meisten Bundesländern sind „Veranstaltungen, die dem Charakter des Tages [nicht] gerecht werden“ bzw. „die religiösen Gefühle der Bevölkerung zu verletzen geeignet sind“, am Karfreitag durch das jeweilige Veranstaltungsgesetz untersagt und in einigen Bundesländern auch am 24. Dezember. Veranstaltungen, die über Mitternacht hinaus gehen, müssen üblicherweise nicht abgebrochen werden. In Kärnten sind generell alle Veranstaltungen untersagt.
Bitte gebt uns bis mindestens eine Woche vorher Bescheid ob ihr sicher kommt, da wir dafür die Plätze am Tisch reservieren müssen
asaheil ok vana
Baldur