ich finde die Idee geistigen Eigentums auch dann absurd, wenn es neue Werke betrifft, nicht nur alte. Kunst ist etwas Lebendiges, und sie muss geteilt werden, verändert, kommentiert, zitiert, erweitert, in neue Zusammenhänge gestellt, aber auch veralbert und kritisiert werden.
Dennoch gibt es eine Kultur, die ich als "meine" bezeichne. Vieles von dem, was ich heute leben, hat Wurzeln, die alt sind - zum Teil mehrere tausend Jahre. Die Bibel für mich als Christin, für mich als Schweizerin der Bundesbrief von 1291... (...)Ebenso wesentlich für meine Identität ist die Landschaft, in der ich lebe.(...)
Ich kenne diese Meinung von Leuten, die ungehemmt Kunst konsumieren wollen.
Naja, deine Heimatverbundenheit und die Verbundenheit zu "Wurzeln" ist ja ganz rührend, aber ich sehe auch da nicht so recht, was das mit meiner ursprünglichen Frage zu tun hat. Gehört dir die Bibel? Gehört die Bibel den Christen? Gehört der Bundesbrief von 1291 den Schweizern? Darf ein Schweizer sagen: "Mit dem Bundesbrief von 1291 hab' ich nichts zu tun"? Oder ist er zwangsbeerbt, nur weil er zufällig in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist? Dürfen australische Aborigines, die gegen die britische Besatzung ihres Landes einen eigenen Staat gründen wollen, als Grundfeste und Vorbild den Bundesbrief von 1291 benutzen, in ihre Sprache übersetzen und damit als ihr Gründungsdokument betrachten?
Wenn ich aber etwas als mein Erbe betrachte, erhebe ich Besitzanspruch darauf, und spreche anderen das Recht ab, dieses in gleicher Weise wie ich zu nutzen.
Und genau das nervt mich bei den Völkischen und vielen Neuheiden, dass sie irgendwas als "Erbe" beanspruchen, irgendwelche seit Jahrhunderten oder gar Jahrtausenden tote Mensche zu ihren "Ahnen" erklären, und damit implizit einen exklusiven Anspruch auf "Erbe" und "Ahnen" etablieren.
Hallo barbara,...Und genau das nervt mich bei den Völkischen und vielen Neuheiden, dass sie irgendwas als "Erbe" beanspruchen, irgendwelche seit Jahrhunderten oder gar Jahrtausenden tote Mensche zu ihren "Ahnen" erklären, und damit implizit einen exklusiven Anspruch auf "Erbe" und "Ahnen" etablieren.Darum geht es mir bei meiner Eingangsfrage, nicht um persönliche Bezüge.